Hof - Die Staatsanwaltschaft Hof hat dem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bei den Ermittlungen in der Plagiatsaffäre keine absichtliche Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Vielmehr glaubte sie ihm seine Aussage, den Überblick verloren zu haben. Das Magazin Der Spiegel berichtet, die Ermittler sprächen in der Einstellungsbegründung von einem Eventualvorsatz. Guttenbergs Einlassungen, er habe bei der Doktorarbeit die Übersicht verloren und wissenschaftliche Quellen nur noch sporadisch studiert, seien "nachvollziehbar und jedenfalls nicht zu widerlegen", zitiert das Magazin. "Sehr viele Plagiatsstellen" fallen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht unter den Schutz des Urheberrechts, weil ihnen die dafür nötige "schöpferische Eigentümlichkeit" fehle.