KARLSRUHE/WUNSIEDEL Der Neonazi-Aufmarsch zum 20. Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte nach eigenen Angaben vom Montag einen Antrag der Veranstalter auf Eilrechtsschutz ab. Damit bestätigte auch das oberste deutsche Gericht das vom Landratsamt verhängte Versammlungsverbot für den 18. August. (Az. 1 BvR 2075/07) und wies eine Beschwerde der Veranstalter zurück.
Länderspiegel Karlsruhe stoppt Rechte in Wunsiedel
Redaktion 14.08.2007 - 00:00 Uhr