Hof – Ein Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses ist seit dem Jahreswechsel per Gesetz festgeschrieben. Allerdings werden die Arbeitsagenturen dieses Ziel bei Jugendlichen stets mit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und bei Erwachsenen immer mit einer beruflichen Weiterbildung kombinieren. Wir befragten dazu Jürgen Hager von der Hofer Arbeitsagentur.