München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat entschieden: In Bayern wird es vorerst kein Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana geben. Das Gremium hat das angeschobene Volksbegehren am Donnerstag für nicht zulässig erklärt, weil es mit dem Bundesrecht nicht vereinbar sei. Für die Initiatoren kam das Urteil nicht überraschend, wie Sprecher Wenzel Cerveny sagte. Er und seine Mitstreiter wollen jedoch nicht aufgeben. Schon in wenigen Wochen wollen die Initiatoren ein zweites Volksbegehren starten. Und auch das Bundesverfassungsgericht soll sich nach dem Willen Cervenys mit der Legalisierung von Cannabis befassen. Denn der Gesetzgeber müsse Gesetze nachbessern, die überholt seien. Das aktuelle Betäubungsmittelgesetz mit seinen Straftatbeständen hält er für unverhältnismäßig. Cannabis-Konsumenten würden als Kleinkriminelle stigmatisiert. "Die Regelungen des dem Volksbegehren zugrunde liegenden Gesetzentwurfs sind mit Bundesrecht unvereinbar", begründete der Richter das Urteil. Das Betäubungsmittelrecht sei bundesgesetzlich festgelegt, sodass keine konkurrierende landesrechtliche Regelung möglich sei. In seinem Urteil stellte das Gremium klar, dass für die Entscheidung eine rechtspolitische Bewertung der Legalisierung von Cannabis nicht maßgeblich gewesen sei. Die Haschisch-Befürworter planen dennoch die nächste Initiative: "Wir wollen demnächst ein weiteres Volksbegehren starten, das die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgegebene Rechtslage vollkommen berücksichtigt", sagte Cerveny.