Bereits im Juni 2018 hatte das Amtsgericht Hof eine Unternehmerin aus dem Landkreis Hof zu 90 Tagessätzen verurteilt. Damals hatte sie wegen der Nichtzahlung des Mindestlohns im Baugewerbe mehr als 16.000 Euro zu wenig an Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt. Nun erließ nun das Hauptzollamts Regensburg wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz gegen die Unternehmerin einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 87.000 Euro, wie das Hauptzollamt am Mittwoch mitteilt.