Selb/Wunsiedel – Er werde kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, sagte sein Anwalt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der selbstständige Handelsvertreter hatte ein Schild mit dem Satz „Asylanten müssen draußen bleiben“ neben dem Bild eines Hundes in seinem Schaufenster aufgestellt. Das Amtsgericht Wunsiedel hatte den 54-Jährigen am vergangenen Donnerstag verwarnt und zu einer Geldauflage von 1800 Euro verurteilt (wir berichteten).

Staatsanwaltschaft und Gericht waren der Ansicht, dass der Mann mit dem Schild eine Bevölkerungsgruppe böswillig herabwürdige, weil es Asylbewerber mit Hunden gleichsetze. Zudem sei dieses Schild dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Verteidiger hatte auf die Meinungsfreiheit verwiesen und Freispruch verlangt.