München - Die Betreiber gewerblicher Spielhallen haben die Klagen des bayerischen Lotterie-Präsidenten Erwin Horak zurückgewiesen, sie genössen gegenüber den staatlichen Casinos wettbewerbsverzerrende Vorteile und müssten weniger strenge Vorgaben zur Eindämmung der Spielsucht beachten. In einer Stellungnahme der Automaten-Wirtschaftsverbände heißt es: "Die Spielhallen-Unternehmer setzen sich seit Jahren für den Spieler- und Jugendschutz ein und nehmen ihre umfänglichen gesellschaftlichen Verpflichtungen verantwortungsbewusst wahr." Niemand könne im Ernst behaupten, dass ein vom Staat veranstaltetes Glücks- oder Gewinnspiel weniger problematisch sei als ein von privaten Unternehmen betriebenes.
Länderspiegel Spielhallen kontra Casinos
Von Jürgen Umlauft 04.05.2012 - 00:00 Uhr