Plauen/Zwickau - Schon zu Prozessbeginn ist das Wesentliche klar: Die angeklagte Plauenerin ist geständig und schuldunfähig wegen einer psychischen Erkrankung - statt Gefängnis wird vermutlich am Ende des fünftägigen Sicherungsverfahrens (kein Strafverfahren) das Urteil lauten: Unterbringung in einem Maßregelvollzug beziehungsweise einer Psychiatrie. Bis es so weit ist, sind 17 Zeugen sowie je zwei Sachverständige und sachverständige Zeugen geladen. Nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit, welche Steffi K's. Anwalt Curt-Matthias Engel per Antrag bewirkte, begann der Prozess unter Vorsitz von Richter Klaus Hartmann. "Ich habe das gern gemacht, das Kind zu töten", soll die Frau am Morgen des 2. April dieses Jahres wie wahnsinnig durch die Wohnung gebrüllt haben. Die Frau sei nackt gewesen und habe ununterbrochen geschrieen, erinnert sich der 33-jährige Polizist, der als erster am Tatort eintraf und das blutüberströmte tote Mädchen im Wohnzimmer der Wohnung in der Reißiger Straße fand. Wer die zierliche, nicht all zu große, Frau auf der Anklagebank sah, konnte sich nur schwer vorstellen, dass diese Mutter ihr Kind in wilder Raserei getötet haben soll. Sichtlich aufgeräumt und ruhig wirkte die Frau im Gerichtssaal. Frisch frisiert und wohl blondiert, im lila Pulli, mit Goldkettchen und schicker Brille kam Steffi K. adrett daher. Hausfrau sei sie, früher habe sie mal Fleischverkäuferin gelernt, gibt sie sachlich an. Kaum denkbar, dass sie Polizei und Notarzt angebrüllt haben soll: "Räumt die Leiche weg! Ich kann das Blut nicht mehr sehn!" und "Das ist mir egal - das hab ich gern gemacht" oder "Gott wird uns alle richten!"