München - Jahr für Jahr beantragen Hunderte Minderjährige in Bayern Sondergenehmigungen für einen Führerschein. Möglich ist das, wenn beim Antragsteller "außergewöhnliche, von der Situation Gleichaltriger wesentlich abweichende Umstände vorliegen, die für ihn eine unzumutbare Härte darstellen", wie das Innenministerium erläutert. Das können zum Beispiel die Entfernung und Dauer der Fahrten zur Schule oder Ausbildungsstätte im Vergleich zu Fahrten im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr sein.