Hannover - Der Lidl-Räuber von Kulmbach und Hof muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechnen. Die erläuterte am Mittwoch der Vorsitzender Richter der Kammer des Landgerichts Hannover, vor der seit Anfang Dezember gegen den 42-jährigen Polen verhandelt wird. Dies bedeutet, dass der Mann erst nach 21 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung stellen kann.