Sollten die Strafen rechtskräftig werden, müssen die 19- bis 22-jährigen Frauen Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren verbüßen. Eine fünfte Angeklagte erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung eine Freizeitarrest. Sie hatte der Vergewaltigung in ihrem Wohnzimmer tatenlos zugesehen.

Schauplatz der Taten war eine Frauen-WG im Hofer Stadtgebiet. Dort lebten im vorigen Jahr zwei heute 21-jährige Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Im Sommer 2015 nahmen sie in ihre WG noch eine 20-jährige Bekannte auf, die mit der Eigenständigkeit in ihrer Wohnung augenscheinlich nicht zurecht kam.



Was als pädagogischer Versuch begann, verwandelte sich rasch in sklavenähnliche Tyrannei. Die neue Bewohnerin musste alle Hausarbeiten verrichten. Waren ihre beiden „Erzieherinnen“ oder auch Besucherinnen der WG nicht mit ihr zufrieden, setzte es Schläge. Oder aber es wurde Katzenkot in ihr Bett geworfen und ins Gesicht geschmiert. Die Misshandlungen steigerten sich immer mehr, als klar wurde, dass das Opfer sich persönlichkeitsbedingt nicht zur Wehr setzen konnte.

Bei einem bunten WG-Abend am 24. August 2015 wurde sie zunächst mit Essen beworfen, dass sie selbst hatte kochen müssen. Nachdem sie die Spuren der Essensschlacht selbst beseitigt hatte, wurde die junge Frau zum Duschen geschickt. Weil einer der Angeklagten dies zu lange dauerte, zerrte sie das Opfer nackt und nass aus dem Badezimmer und stellte es im Wohnzimmer demütigend zur Schau. Später am Abend kamen die Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts dann überein, ihr Opfer mit einer Gurke zu vergewaltigen.

Gegen den heftigen Widerstand wurde ihr die Salatgurke mit großer Wucht in die Scheide gerammt. Während die Angeklagten dies bestritten, belegte ein ärztliches Gutachten die Verletzungen, die das Opfer im Genitalbereich davontrug.

Der Vorsitzende Richter Hubert Pürner sprach bei der mündlichen Begründung von einem Geschehen, das ihm auch in langjähriger Berufstätigkeit als Jugendrichter noch nicht begegnet sei. Besonders erschreckend sei für ihn, dass die Angeklagten bis zum Schluss des Prozesses so gut wie kein Mitgefühl für das schwer gequälte Opfer gezeigt hätten, sagte Pürner. Es sei nur zur hoffen, dass diese persönliche Reifung im Jugendstrafvollzug nachgeholt werden könne.

Die Verteidiger der jungen Frauen kündigten an, in Berufung zu gehen.