Länderspiegel Urteil um einen stinkenden Ziegenbock bringt wenig Klarheit

Seit fast drei Jahren streiten Nachbarn um einen stinkenden Ziegenbock - doch selbst die Urteilsverkündung am Donnerstag lässt noch viele Fragen offen.

 
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Bayreuth - Fest steht: Die Ziegenhalter müssen dafür sorgen, dass die Nachbarin durch den Geruch nicht wesentlich beeinträchtigt werde, erklärte das Landgericht Bayreuth. Was das aber konkret für den Ziegenbock Zoltan bedeutet, bleibt unklar.


Zoltan ist der stolze Anführer einer Ziegenherde mit rund 40 Muttertieren in einer kleinen oberfränkischen Gemeinde. Doch der Nachbarin stinkt das gewaltig. Sie könne bei dem Geruch ihre Wäsche nicht mehr im Freien trocknen, nicht mehr ihren Garten genießen und als Inhaberin eines Betriebs kaum noch Kunden empfangen, sagte ihr Anwalt.


Die Halter der Ziegen wehren sich gegen die Vorwürfe. Der Bock stinke nur zur Paarungszeit im Hochsommer, um Ziegen anzulocken. Inzwischen sei er extra in einem eigenen Gehege untergebracht. «Wir gehen zwei Mal am Tag mit dem Bock am Strick durch die Herde.» Das dauere nicht länger als zehn Minuten und sei hinnehmbar - zumal die Nachbarin in ihrem Garten selbst vier Ziegen halte.


Auch der Richter konnte bei einem Ortstermin keinen starken Geruch feststellen. Doch Zeugen und ein Gutachter hätten überzeugend dargelegt, dass «hier tatsächlich eine grenzwertige Situation besteht». Sollte Zoltan also wieder unerträglich stinken, drohe seinen Haltern ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Haftstrafe.

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