Regensburg - Das Regensburger Landgericht hat gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath entschieden. In einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Beschluss lehnt das Gericht sowohl den Antrag von Mollaths Verteidiger als auch den der Staatsanwaltschaft Regensburg ab. Beide hätten keine stichhaltige Gründe nennen können, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach den strengen Kriterien der Strafprozessordnung rechtfertigten, teilt das Gericht mit.