Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem nicht öffentlichen Plädoyer nach eigenen Angaben eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung wollte den Inhalt ihrer nicht öffentlichen Schlussrede nicht vor der Urteilsverkündung mitteilen. Bereits beim Verlesen der Anklage Anfang März hatten Publikum und Presse den Saal zeitweise verlassen müssen. Es gehe um "schutzwürdige Interessen", hieß es.
Diskussion über elektronische Fußfessel
Die Tat hatte auch eine Diskussion über das zwangsweise Anlegen einer elektronischen Fußfessel ausgelöst. Der Mann war Mitte Juli 2023 aus der Haft entlassen worden und wurde engmaschig von der Polizei überwacht. Unter anderem wurde ihm untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sich in der Nähe von Spielplätzen, Schulen, Schwimmbädern und Kindergärten aufzuhalten. Ferner durfte er weder ein internetfähiges Handy noch einen Laptop besitzen, um keine Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen.
Gegen diese Weisung hatte der Mann nach Angaben der Ermittler verstoßen. Auch Therapieangebote nahm er demnach nicht an. Zuvor hatte sich der Beschuldigte den Angaben zufolge ebenfalls geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Behörden verwiesen damals darauf, dass eine Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.
Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, weil der Mann gegen diese Auflagen verstoßen hatte. Die Akten mit dem Haftbefehl seien wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin erst nach der Tat beim Amtsgericht angekommen, hatte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) mitgeteilt.
Nach dem Fall hatte Landesinnenminister Michael Ebling angekündigt, Rheinland-Pfalz wolle in der Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen - auch bei Sexualstraftätern. Der SPD-Politiker rechnet damit, dass die Novelle noch 2024 verabschiedet werden kann.