Es ist ein unerwartet hartes Urteil des Landgerichts Bamberg gegen einen Jäger, der vor mehr als zwei Jahren einen Hund auf der Schleuseninsel bei Knetzgau erschossen hat. Die Berufungskammer sah die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund und eine quälerische Tiermisshandlung, sowie eine Sachbeschädigung als erwiesen an. Die Sache ist juristisch aber noch nicht erledigt.