Es ist ein Etappensieg, aber längst nicht ein gewonnenes Verfahren. Dennoch: Die Vertreter der Kommunbräu-Genossenschaft haben am Mittwochnachmittag mit strahlenden Gesichtern das Bayreuther Landgericht verlassen. Eher frostig dagegen die Mienen bei der gefeuerten Kommunbräu-Wirtin Foteini Batzaka und ihrer Begleitung. Die Gründe liegen in beiden Fällen im Urteil, das Zivilrichter Günther Matt gegen 16 Uhr gefällt hat: Foteini Batzaka erhält keinen vorläufigen Rechtsschutz, es wird keine einstweilige Verfügung erlassen, die die Kommunbräu zwingt, der ehemaligen Wirtin die Schlüssel zum Wirtshaus zurückzugeben.