Im Prozess gegen den Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido hat dessen Verteidiger auf Freispruch plädiert bezüglich Straftaten zulasten des Musikers. Die Staatsanwaltschaft stütze ihre Vorwürfe vor allem auf Bushidos Schilderungen, sagte Anwalt Hansgeorg Birkhoff am Freitag vor dem Landgericht Berlin. Das sei ein Kernproblem der Beweisaufnahme. Es komme aber nicht auf eine „fesselnde Erzählung“ an, sondern auf die Beweislast. Sein Mandant Arafat A.-Ch. sei vom Vorwurf der versuchten schweren Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlichen Körperverletzung und schweren Untreue freizusprechen.