Für zwei Jahre und sechs Monate muss ein 30-Jähriger hinter Gitter. Zu diesem Urteil kam die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Coburg unter Vorsitz von Richter Klaus Halves. Verurteilt wurde der Angeklagte am Ende wegen versuchten Raubs, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Drogenbesitzes. Die Anklagepunkte Vergewaltigung und Angriff auf einen Vollzugsbeamten wurden fallen gelassen, da sich Vorwürfe nicht bewahrheiteten. Bevor die Kammer zu seinem Urteil fand, hatte zunächst Professor Hans-Peter Volz als Gutachter das Wort. Er hatte das Problem eine psychologische Einschätzung abzugeben, ohne den Angeklagten untersuchen zu können. „Der Proband hat sich einer Exploration verweigert“, erklärte Volz dem Gericht. Dem Gutachter blieb nichts anders übrig, als seine Diagnose auf Aktenlage zu fällen. Demnach bewies sich der Angeklagte laut einem Bericht des Bezirkskrankenhauses Parsberg als nicht „therapietauglich“.