Der 56-jährige Angeklagte im Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dies verkündete Richter Klaus Volk am späten Mittwochnachmittag. Die Tat soll sich im Januar dieses Jahres zugetragen haben.