Landgericht Coburg 6600 Euro verzockt – und Glück gehabt?

Laut Glücksspielstaatsvertrag galt bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Foto: Sina Schuldt/dpa

Ein Mann aus dem Kreis Kronach verspielt in einem Online-Casino mehrere Tausend Euro – nun soll er das Geld zurückerhalten.

 
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Glücksspiel kann süchtig machen – welcher Deutsche kennt diesen Satz nicht? Es ist dennoch auch in der Bundesrepublik weit verbreitet. Laut Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Sitz in Köln sind dabei gut 430 000 Menschen in Deutschland von einem problematischen Glücksspielverhalten oder gar einer Glücksspielsucht betroffen. Pathologisches Glücksspiel ist hierzulande inzwischen als Abhängigkeitserkrankung anerkannt.

Insbesondere für die Suchtrisiken von Online-Glücksspielen gelte es, mehr als bislang zu sensibilisieren. Mit diesen Worten wird Michaela Goecke, Leiterin des Referates für Suchtprävention der BZgA, auf der Webseite der Bundeszentrale zitiert: „Online-Glücksspiele haben erhöhtes Suchtpotenzial, weil sie fast immer und überall verfügbar sind (...). Durch die Anonymität im Netz und die virtuellen Geldeinsätze können sich Verluste schnell unkontrolliert erhöhen und in eine Schuldenfalle führen.“

Lizenz in Gibraltar

Ein Mann aus dem Landkreis Kronach verzockte in den Jahren von 2014 bis 2018 in einem deutschsprachigen Online-Casino rund 6600 Euro. Nun soll er das Geld zurückerhalten, dies hat das Landgericht Coburg unlängst entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was sich hinter der Entscheidung verbirgt: Gemäß dem sogenannten Glücksspielstaatsvertrag galt bis zum 1. Juli vorvergangenen Jahres in der Bundesrepublik ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Über deutschsprachige Websites boten viele Anbieter ihre Online-Casinos ungeachtet dessen auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich an – faktisch illegal.

Anfang 2021 sei der spätere Kläger zufällig auf einen Artikel zu der Thematik gestoßen, so ist es in der schriftlichen Urteilsbegründung nachzulesen. Daraufhin habe der Mann im Internet recherchiert und sei auf eine spezialisierte Kanzlei in München gestoßen, die ihm die Rechtslage erläutert habe. Erst dadurch will er von der Illegalität der Spiele erfahren haben. Im konkreten Fall verfügte die Anbieterin für ihr Glücksspielangebot zwar über eine Lizenz im britischen Überseegebiet Gibraltar, jedoch nicht über eine hierzulande gültige Konzession.

Schutz vor Spielsucht

Das Landgericht in der Vestestadt entschied jetzt für den Mann aus dem Kreis Kronach, die geschlossenen Verträge seien demnach nichtig. Die Beklagte habe die Spieleinsätze daher ohne rechtliche Grundlage erlangt, sodass sie dem Kläger den fraglichen Verlust erstatten müsse. Dem Anspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Mann gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Schließlich sei es nicht ersichtlich, dass ihm dieses Verbot bekannt gewesen sei.

Überdies diene, so die Argumentationslinie des Gerichts, besagtes Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor einer Spielsucht. Dieses Ziel könne allerdings nicht erreicht werden, wenn die Anbieter verbotener Glücksspiele das eingenommene Geld auch noch behalten dürften.

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