Am dritten Verhandlungstag im Sicherungsverfahren gegen einen 29-jährigen Coburger vor dem Landgericht Coburg sprach die Erster Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Jana Huber ein Urteil, das wenig überraschte. Das Gericht stellte fest, dass sich der 29-jährige Angeklagte des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht habe. Er soll wiederholt seine Mutter drangsaliert und gewürgt haben. Zugleich sah das Gericht jedoch die Schuldunfähigkeit des Mannes als erwiesen an. Hintergrund ist eine diagnostizierte undifferenzierte Schizophrenie.