Im März dieses Jahres wurde ein 30-jähriger deutscher Staatsbürger wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Lichtenfels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, weshalb der Fall nun in zweiter Instanz vor der Zweiten Jugendkammer des Landgerichts Coburg erneut verhandelt wurde.