Landgericht Coburg Beinahe den Sohn ermordet

Im Justizgebäude I in Coburg wurde verhandelt. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann

Am Landgericht Coburg geht es um versuchten Mord am eigenen Kind. Eine Verurteilung könnte die Familie lebenslänglich auseinanderreißen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Wie das Küchenmesser in den Bauch seines Sohnes gekommen ist, daran will sich ein Mann aus Marktzeuln, der am Mittwoch vor der Großen Strafkammer des Landgericht Coburg steht, nicht mehr erinnern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Anfang März bei einer Auseinandersetzung seinem 16-jährigen Sohn eine 20 Zentimeter lange Klinge in den Körper gerammt zu haben. Die Mutter des Kindes habe dazwischen gestanden, um die Situation zu entschärfen. Nur eine Notoperation konnte das Leben des Jungen retten. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord aus.

Vater und Sohn, so wird während der Verhandlung geschildert, waren beide alkoholisiert. Die Polizei stellte nach der Festnahme 2,5 Promille bei dem 53-jährigen Angeklagten fest. Er sei Gewohnheitstrinker mit hoher Alkoholtoleranz, darum hätten die Beamten seinen Rauschzustand nicht am Verhalten, nur am Alkoholgeruch wahrgenommen. Der Mann sei nach der Tat und während der Festnahme gleichgültig, aber kooperativ gewesen, sagten drei Beamte vor Gericht aus. Er habe sich widerstandslos festnehmen lassen.

Passiert war die Tat, nachdem die Mutter den 16-Jährigen von einer Feier abgeholt hatte. Auch der Sohn soll betrunken gewesen sein, hieß es. Da der Sprössling zu Wutausbrüchen neigt, sei es zum Krach mit dem Vater gekommen, dem er Beleidigungen an den Kopf geworfen haben soll.

Ob der junge Mann seine Mutter verteidigen oder auf den Vater losgehen wollte, kann keiner der drei Beteiligten vor Gericht genau erklären. Der Angeklagte hatte sich – laut eigener Aussage – bedroht gefühlt und dann wohl zugestochen. An den Stich selbst konnte sich auch keiner mehr erinnern. Genauso wenig daran, wo die Tatwaffe, ein Küchenmesser, hergekommen war. Üblicherweise hätte es in einem Block in der Küche gesteckt. Nur, dass der Sohn plötzlich das Messer im Bauch hatte.

„Plötzlich war mir so warm“, schildert das Opfer das Geschehen und: „Ich habe ein Messer im Bauch“, soll er zu seinen Eltern gesagt haben. Dann sei er Richtung Eingang gegangen und habe sich auf die Treppe gesetzt. Dort fanden ihn auch die von der Mutter alarmierten Rettungskräfte. Polizisten mussten den schwer verletzten Jungen aus dem Haus tragen, weil die Gefahrenlage unklar war. Der Vater hatte sich zunächst in den Heizungskeller geflüchtet. Als die Polizei das Haus umstellt hatte, kam er allerdings freiwillig nach draußen und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die noch blutige Tatwaffe habe auf dem Küchentresen gelegen, sagen die Polizisten vor Gericht aus. Im Auto soll der Angeklagte zu einem Beamten gesagt haben, der Sohn habe seine Frau gewürgt. Deshalb habe er dem „Taugenichts“ ein Messer tief in den Bauch gerammt. So ähnlich formulierte es auch die Mutter, die nach der Tat den Notruf wählte: „Mein Mann hat meinem Sohn mit einem Messer in den Bauch gestochen“, war auf dem Mitschnitt zu hören.

Der 53-Jährige bedauere den Vorfall vor Gericht sehr. Er habe von der Verletzung seines Sohnes erst später erfahren und sei „überrascht und erleichtert gewesen“, dass er überlebt habe. Er müsse endlich über seine Alkoholsucht hinwegkommen, meinte der Mann. Darin sehen auch sein Sohn und seine Frau das Hauptproblem. Sie wollen Aufklärung und denken darüber nach ob sie wieder eine Familie sein können.

Im Moment möchte kein Prozessbeteiligter das Wort „lebenslänglich“ in den Mund nehmen. Doch darum geht es in diesem Prozess. Der psychologische Gutachter zweifelt nämlich an den Erinnerungslücken des Täters. So steht als Motiv der Mordvorwurf im Raum. Die Verteidigung hat durchblicken lassen, bei der Fortführung der Verhandlung am 27. September weitere Beweise vorzulegen.

Autor

Bilder