Landgericht Coburg Brutaler Ehemann muss ins Gefängnis

Von Mathias Mathes
Vorsitzende Richterin Jana Huber ließ das Vorstrafenregister des 39-Jährigen verlesen. Zutage kamen einschlägige Vorstrafen. Foto: Steffen Ittig

Ein 39 Jahre alter Coburger hat seine Frau bedroht und geschlagen. Jetzt kommt er hinter Schloss und Riegel.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 39 Jahre alter Mann aus Coburg zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte sich ursprünglich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verantworten müssen.

Der 39-Jährige ist seit 2018 mit seiner Frau verheiratet. Das Paar hat ein Kind. „Während der Dauer der gesamten Beziehung war der Angeschuldigte gewalttätig gegenüber seiner Frau“, so das Fazit von Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch. So soll der Coburger seine Frau, als sie bereits im achten Monat schwanger war, mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zudem habe er sie gegen die Hüfte getreten. Als sie um Hilfe schrie, habe er ihren Kopf gegen eine Tür geschlagen.

Im Dezember 2019 soll er die Frau erneut ins Gesicht geschlagen haben. Später kam es zu einer Drohung mit einer Rohrzange. In einer Hand habe er die Zange gehalten, im anderen Arm das gemeinsame Kind, heißt es in der Anklage. Auch nach dem Umzug in eine andere Wohnung in der Stadt soll es im Juni vergangenen Jahres zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Die Frau habe ihn nach einer fremden Haarspange gefragt, die sie auf dem Küchenboden gefunden hatte. Es kam zum Streit. Dann soll der Beschuldigte seiner Frau dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als sie zu schreien begann, habe er ihr Mund und Nase zugehalten, bis es der Geschädigten schwarz vor Augen geworden sei. Dabei soll er gesagt haben, dass er sein Opfer umbringen wolle.

Eigentlich ein ruhiger Mensch?

Der Beschuldigte gab zu, „einen Fehler gemacht“ zu haben. Allerdings warf er seiner Frau vor, sich mitunter aggressiv zu verhalten. Er wolle sich nicht rechtfertigen, sondern nur zu erklären versuchen, wie es so weit kommen konnte, sprang ihm seine Verteidigerin Judith Arnstein zur Seite. Er sei eigentlich ein ruhiger Mensch, meinte der 39-Jährige. Er suche mit niemandem Streit. Er sagte aber auch: „Wenn ich an einem bestimmten Punkt bin, dann schlage ich zu.“

Während der Ausführungen des Beschuldigten verließ die Frau, die mit ihrem Anwalt als Nebenklägerin der Verhandlung beiwohnte, den Sitzungssaal. Erspart blieb ihr so das vom Gericht in die Verhandlung eingeführte Bild, dass sie mit einem stark geschwollenen blauen Auge zeigt – die Folge eines der Schläge ihres Mannes.

Vorsitzende Richterin Jana Huber ließ das Vorstrafenregister des 39-Jährigen verlesen. Zutage kamen einschlägige Vorstrafen. So ist der Angeklagte schon einmal verurteilt worden, weil er eine Frau geschlagen hatte. Zudem habe er sein damaliges Opfer fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. In einem anderen Fall hat er zwei Männern ins Gesicht geschlagen. Bislang gab es für die Taten Bewährungsstrafen. Ihr Fazit: „Das lässt sich nicht in Einklang bringen mit dem Bild eines ruhigen Menschen, der nie Streit sucht.“

Bilder