Landgericht Coburg Polizist kommt hinter Gitter

Yannick Seiler
Markus O. betritt den Gerichtssaal. Foto: /Frank Wunderatsch

Markus O. wird zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der 49-Jährige habe in einer Parallelwelt gelebt,erklärt die Richterin.

 
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Nicht zur Höchststrafe von sechs Jahren, sondern zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis hat Jana Huber, Vorsitzende Richterin des Landgerichts Coburg, Markus O. wegen Betrugs in mehreren Fällen verurteilt. Zudem ziehe man die Taterträge des 49-Jährigen in Höhe von rund 544 000 Euro ein, sagte sie während ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch. Plädoyers und letztes Wort waren bereits während der vergangenen Sitzung am Montag gesprochen worden.

Nach ausführlicher Beweisaufnahme sei man zur Erkenntnis gelangt, dass der Mann aus dem Landkreis Coburg in einer Parallelwelt gelebt habe, erklärte die Richterin. Etliche Zeugen und Geschädigte hatte man gehört. Der nun verurteilte Bundespolizist hatte einen Autohandel betrieben. Gehandelt hatte er aber irgendwann nicht mehr. Vielmehr nahm er den Kaufpreis der Kunden entgegen, doch lieferte er ihnen die versprochenen Autos nie aus – in 34 Fällen. Laut Huber betrieb O. sein Geschäft bis 2018 einträglich. Seit 2019 habe er dem Betrieb jedoch mehr Geld entnommen, als er einnahm, was zu einem negativen Eigenkapital und einem negativen Betriebsvermögen geführt habe. „Seine Einnahmen waren nicht mehr ausreichend, um die laufenden Kosten zu decken“, ergänzte Huber. Verantwortlich sei dafür sein Lebensstil. „Bei Autos dreht er auf und durch“, hatte die Richterin bereits in einer vorherigen Sitzung betont. Geld, das seine Kunden an ihn zahlten, verwendete er demnach, um andere Kosten seines Geschäfts zu decken, aber nicht, um die versprochenen Autos davon zu kaufen.

Geschäftsbeziehung im Arsch

Zwar hat O. zu Beginn seiner Nebentätigkeit nicht beabsichtigt, seine Kunden zu betrügen, doch hat sich laut Huber seit Anfang 2020 die negative Entwicklung seines Geschäfts abgezeichnet. Damals habe er Pfändungen nur ratenweise bezahlt. Einem Verlauf des Kurznachrichtendienstes WhatsApp sei eine Nachricht seiner Ehefrau Sandra O. zu entnehmen, in der es heißt: „Geschäftsbeziehung im Arsch.“

Zugute müsse man dem 49-Jährigen halten, dass er nicht vorbestraft ist und ein Teilgeständnis abgelegt habe, erklärte Huber. Zudem sei der Schaden teilweise beglichen. Doch sagte sie: „Er nahm billigend in Kauf, dass Käufer ihren Kaufpreis im Orbit des Kfz-Handels versenken.“ O. habe sich permanenter Ausreden bedient, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten seien. Zudem habe er Kunden Kredite vermittelt, damit diese ihre Verbindlichkeiten bei ihm begleichen können, doch habe er damit nicht den Zweck verfolgt, den Käufern, sondern vielmehr sich selbst etwas Gutes zu tun, erklärte Huber.

Es sei ihm bei den Betrugsfällen darum gegangen, sich selbst zu bereichern, ergänzte die Richterin. Markus O. nahm das Urteil regungslos hin. Noch ist es nicht rechtskräftig. Der 49-Jährige hat die Möglichkeit, Revision einzulegen.

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