Nun trafen sich die Kontrahenten bezüglich der Unterlassungsklage erneut vor Gericht. Der ehemalige Zwangsverwalter bestand darauf, dass dem Beklagten untersagt wird, seine Behauptung, er habe die Fische „elendlich verrecken lassen“, zu wiederholen. Das Hauptargument, das die Klägerseite ins Feld führte, war die Aussage, dass der Zwangsverwalter nichts von den Fischen gewusst habe. Er hielt fest: „Ich habe die Fischzucht nicht weiterbetrieben, sondern lediglich das Grundstück verwaltet.“ Dies ließ der Beklagten nicht gelten. Der Kläger wolle sich so aus seiner Verantwortung herausreden. Der Rechtsbeistand des Klägers, Timo Miltenberg, schlug schließlich vor, dass der 64-Jährige sich entschuldigt. Damit wäre die Sache für den Kläger erledigt. Rechtsanwalt Salzer konterte: „Dann nehmen Sie doch die Klage zurück!“ Dies kam für den ehemaligen Zwangsverwalter aber ebenso nicht infrage. Richterin Steiger beleuchtete das Problem aus einer anderen Sicht. Nach ihren Worten müsse geklärt werden, ob es sich bei der Äußerung um eine Tatsachenbehauptung oder eine freie Meinungsäußerung handele. „Bei einer Tatsachenbehauptung müssen Sie beweisen, dass der Kläger schuld an dem Fischsterben war“, meinte die Richterin in Richtung des Beklagten und ergänzte: „Das wird Ihnen schwerfallen, da die Fische nicht mehr vorhanden sind.“ Sie schlug daher vor, das Verfahren unter gegenseitiger Kostenaufhebung einzustellen, sofern der Beklagte erklärt, die Äußerung nicht zu wiederholen. Verteidiger Salzer hierzu: „Mein Mandant wird keine Erklärung abgeben, die einer Entschuldigung gleichkommt.“ Während der Verhandlung verhärteten sich die Fronten, es wurden mehr und mehr „Nettigkeiten“ ausgetauscht. Und nachdem von der Beklagtenseite ein weiterer Schriftsatz eingebracht wurde, musste die Entscheidung über die Unterlassungsklage vertragt werden. Das Urteil soll am 8. November um 9 Uhr verkündet werden.