Der Angeklagte bezeichnet sich als einen „Sammler“, als einen Menschen, der Schallplatten und CDs, Feuerzeuge und digitale Dateien in allen Räumen seines Hauses gehortet hat. Was ihm zum Verhängnis wird: Unter den ungezählten Filmen und Bildern aus den Tauschbörsen im Internet haben sich auch mehr als 10.000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos befunden. Akribisch geordnet, zum Teil als beschriftete CDs.