Staatsanwalt Ingo Knecht-Günther ist sich sicher, dass der 56-jährige Beschuldigte sein Opfer mit Tritten gegen den Kopf hätte töten können. Auch Jana Huber, Vorsitzende Richterin in der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Coburg, geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Dennoch spricht das Schwurgericht den in Coburg lebenden Angeklagten am Mittwochnachmittag frei. „Es war ein durchaus wendungsreiches Verfahren“, betonte der Staatsanwalt. Die wesentliche Wendung des Prozesses bewirkt die Einschätzung eines Sachverständigen. Schon 1984 hatte der Beschuldigte einen schweren Unfall, bei dem er Kopfverletzungen erlitten hatte. Geblieben ist nach den Worten des Sachverständigen eine irreparable Schädigung des Gehirns. Die Folge sei ein Verlust der Impulskontrolle bei dem 56-Jährigen. Er könne sich nicht zügeln, wenn die Wut mit ihm durchgehe.