Affäre als Auslöser
Im vergangenen Jahr hatte die Frau des Beschuldigten eine Affäre mit einem gemeinsamen Freund begonnen. Darauf reagierte der 56-Jährige mit Gewalt. Bei zwei Gelegenheiten ging er den Nebenbuhler an. In einem Fall hatten nach Auffassung des Gerichts Zeugenaussagen klar belegt, dass der Angeschuldigte sein am Boden liegendes Opfer gegen den Kopf getreten hat. Staatsanwalt Knecht-Günther erinnert an eine Zeugenaussage, wonach der 56-Jährige mit einer solchen Intensität zugetreten habe, „dass ein Fußball zehn bis 20 Meter weit fliegen würde“. Erst als mehrere Personen auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden waren, habe der Beschuldigte von dem Geschädigten abgelassen, so der Staatsanwalt. Neben den Zeugen untermauerten Spuren der DNA des Opfers an den Schuhen des 56-Jährigen, dass er zugetreten habe. „Man weiß einfach, dass ein Mensch sterben kann, wenn er mit Schuhen an den Kopf getreten wird“, betont Knecht-Günther. Allerdings räumt er die Kopfverletzung ein, in deren Folge der Angeklagte als schuldunfähig einzustufen sei. Es komme also nur ein Freispruch infrage. Jedoch sei der 56-Jährige „für die Allgemeinheit gefährlich“. Was seinen speziellen Fall betreffe, sei davon auszugehen, dass er dem Geschädigten in einer kleinen Stadt wie Coburg immer wieder über den Weg laufen werde – mit nicht abzusehenden Folgen. Die „paranoiden Ideen“ des Beschuldigten erhöhten das Risiko, dass er wieder gewalttätig werde, erheblich. „Ich sehe keine andere Möglichkeit als die Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung“, lautet das Fazit des Staatsanwalts.