Im Fall Natalia hat der angeklagte Konrad G. die eingelegte Revision zurückgenommen, wie das Landgericht Coburg auf Anfrage der Neuen Presse mitteilt. Damit ist das Urteil gegen den 30-Jährigen rechtskräftig. Im Mai hatte die Erste Große Strafkammer den gebürtigen Polen nach fünf Verhandlungstagen wegen Totschlags zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Strafmaß beläuft sich auf elf Jahre.