Landgericht Coburg Schlussstrich im Fall Natalia

Erwürgt und anschließend vergraben: der 30-Jährige beim Prozessbeginn im April. Foto: Frank Wunderatsch/Neue Presse

Konrad G. nimmt die eingelegte Revision gegen das Urteil aus dem Mai dieses Jahres zurück. Juristisch ist der aufsehenerregende Fall damit abgeschlossen.

 
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Im Fall Natalia hat der angeklagte Konrad G. die eingelegte Revision zurückgenommen, wie das Landgericht Coburg auf Anfrage der Neuen Presse mitteilt. Damit ist das Urteil gegen den 30-Jährigen rechtskräftig. Im Mai hatte die Erste Große Strafkammer den gebürtigen Polen nach fünf Verhandlungstagen wegen Totschlags zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Strafmaß beläuft sich auf elf Jahre.

Der teilgeständige Konrad G. hatte im Frühjahr 2022 seine Geliebte, die damals 28-jährige Natalia S., in einer Kleingartenanlage im Stadtteil Wüstenahorn erwürgt und die Leiche anschließend in einem Waldstück nahe dem Wolfgangsee vergraben.

Tagelang durchforstete daraufhin eine Hundertschaft der Polizei in einer groß angelegten und aufsehenerregenden Suchaktion die Gegend nach der zunächst als vermisst geltenden jungen Frau aus Bad Rodach. Am Vormittag des 23. Mai fanden Beamte schließlich ihren leblosen Körper.

Die Familie des Opfers war im Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. Die genauen Tatumstände blieben bis zuletzt im Dunkeln.

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