Am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag des Prozesses wegen versuchten Mordes vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg, beschäftigte sich das Gericht vor allem mit dem Tatort in Marktzeuln. Zeugenaussagen und Bilder vom Ort des Geschehens sollten Klarheit in den Vorfall von Anfang März bringen, den weder Angeklagter noch Opfer genau beschreiben können. Die Verteidigung beantragte, den Tatort mit dem Gericht zu besichtigen, da für Rechtsanwalt Till Wagler und Michael Linke Zweifel daran bestehen, ob ihr Mandant überhaupt in der Lage gewesen war, seinem sechzehnjährigen Sohn mit „Heimtücke“ ein Messer in den Bauch zu rammen. Das nämlich wirft die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Christopher Rosenbusch, dem Angeklagten vor (wir berichteten). In einem solchen Fall könnte das Urteil „lebenslänglich“ lauten. Im März vergangenen Jahres sei es in Anwesenheit der Mutter in der Küche des gemeinsamen Hauses zu einem Streit gekommen, der mit einem tödlichen Stich zum Bauch des Jungen endete. Nur durch eine Notoperation überlebt er die Verletzung. Der Vater sitzt seitdem in Untersuchungshaft.