Hat sich Hogar M. des versuchten Totschlags schuldig gemacht oder handelt es sich bei dem Vorfall in der Kronacher Spielothek am 25. Oktober 2025 „nur“ um gefährliche Körperverletzung? Diese Möglichkeit besteht laut Richterin Jana Huber, weil der Angeklagte nach Zeugenaussagen selbst von dem Verletzten abließ und den Tatort verließ.