Landgericht Münster Mutter des Partners getötet – 34-Jährige wegen Mordes vor Gericht

red/

Eine 34-Jährige aus Osnabrück soll in Mettingen die Mutter ihres Lebensgefährten getötet haben. Zu Beginn des Mordprozesses in Münster bringt sie kaum ein Wort heraus. Die Vorwürfe sind schwerwiegend.

 
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In dem Prozess muss sich die Frau außerdem wegen Diebstahls und Computerbetruges verantworten. Foto: dpa/David Inderlied

Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 61-jährigen Frau aus Mettingen im Münsterland hat vor dem Landgericht Münster der Mordprozess begonnen. Angeklagt ist die Freundin des Sohnes der Getöteten. Die 34-jährige Slowakin aus Osnabrück soll die Tat begangen haben, um die EC-Karte des Opfers an sich zu bringen. Laut Anklage klingelte sie am 18. Dezember 2023 an der Tür der Mutter ihres Freundes und drängte die Frau sofort nach dem Öffnen gewaltsam in die Wohnung zurück. Anschließend soll sie die an Multipler Sklerose leidende Seniorin im Badezimmer geschlagen und ihren Kopf und Oberkörper mit Paketklebeband umwickelt haben. Weil dabei auch Mund und Nase verschlossen wurden, erstickte das Opfer qualvoll.

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Nach der Tat soll die Angeklagte die EC-Karte der Getöteten genommen und in Osnabrück an zwei verschiedenen Geldautomaten versucht haben, Geld abzuheben. Weil sie jedoch die Geheimnummer nicht kannte, sollen diese Versuche erfolglos geblieben sein.

Angeklagten wird zur Sache keine Angaben machen

Zu Beginn des Prozesses erklärte die Verteidigerin der Angeklagten, dass diese zur Sache keine Angaben machen werde. Beim anschließenden Versuch, den Richtern von ihrem bisherigen Lebensweg zu erzählen, versagte der 34-Jährigen mehrmals die Stimme. Die Frau schlug ihre Hände vor das Gesicht und zitterte.

In dem Prozess muss sich die Frau außerdem wegen Diebstahls und Computerbetruges verantworten. Schon im November 2022 soll die Angeklagte erstmals die EC-Karte der Mutter ihres Freundes gestohlen und damit insgesamt 1700 Euro vom Konto der Seniorin abgehoben haben. Damals profitierte sie laut Staatsanwaltschaft davon, dass das Opfer die Karte zusammen mit der Geheimnummer in der Handtasche aufbewahrte.