Dass der 56-jährige Angeklagte nervös war, merkte ihm die Vorsitzende Richterin Jana Huber gleich an. Für den türkischen Mitbürger stand auch einiges auf dem Spiel. Versuchter Totschlag lautete die Anklage. Immerhin bewegt sich bei diesem Delikt der Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe ist ausgeschlossen.
Landgericht Coburg Vom versuchten Totschlag bleibt nichts übrig
Mathias Mathes 07.08.2024 - 06:30 Uhr