Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Anders als früher braucht man mittlerweile keinen triftigen Grund mehr, um per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Diese Möglichkeit steht allen Wahlberechtigten nach Antrag offen. Doch aufgrund von Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar überhaupt in Druck gegeben werden. Erst danach stehen sie damit den Verwaltungen zur Verfügung und können verschickt oder in den Rathäusern abgeholt werden.