Landkreis Haßberge Betrunkener tritt Polizistin gegen den Kopf

Helmut Will
Schwerstarbeit hatten die Polizeikräfte zu leisten, um den Angeklagten zu beruhigen. Den Einsatz dokumentierte auch Bodycams, die die Polizisten trugen. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann

Ein 42 Jahre alter Mann aus den Haßbergen wird im Suff zur Bedrohung für die Allgemeinheit. Das Amtsgericht Haßfurt zieht ihn deshalb für 20 Monate aus dem Verkehr.

 
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Haßfurt - Wegen mehrerer Straftaten ist ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte ihm zur Last gelegt, im Juli und August 2020 zweimal betrunken Auto gefahren zu sein – und das Fahrerlaubnis. Doch damit nicht genug. Als die Polizei seine Fahrten unterbinden wollte, wurde er ausfällig und leistete Widerstand. Er trat so kraftvoll gegen den Streifenwagen, dass das Polizeiauto hinterher für 1500 Euro repariert werden musste.

Laut Staatsanwalt war der Angeklagte im Juli 2020 mit einem Auto unterwegs. Bei einer Kontrolle hatte er einen Blutalkoholwert von 1,51 Promille. Einige Tage später, ebenfalls noch im Juli, fuhr der Angeklagte bei Königsberg in den Graben. Auch hier war wieder Alkohol im Spiel. Hier bestritt er zunächst gefahren zu sein, was er später aber, wie ein Polizeibeamter als Zeuge aussagte, wieder revidierte. Damals hatte er einen Blutalkoholwert von 1,22 Promille. Schließlich kam es im August 2020 zu einem weiteren Einsatz der Polizei bei dem Angeklagten, nachdem er bei seiner getrennt lebenden Frau per WhatsApp einen Suizid angekündigt hatte und diese darauf die Polizei rief. Wieder zeigte er sich den Beamten gegenüber hochgradig aggressiv. Mit körperlicher Gewalt musste er in einen Rettungswagen bugsiert werden, wo er dann auch einen Notfallsanitäter trat. Erst, als die Notärztin ihm ein Beruhigungsmittel verabreichte, konnte er ins Bezirkskrankenhaus gebracht werden.

Beschuldigter zeigt Reue

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Die Trunkenheit und den Verkehrsunfall gab er zu, auch meinte er, dass das schon stimmen würde, was ihm vorgeworfen wurde. Allerdings habe er Erinnerungslücken. Seine Probleme seien entstanden, weil er mit der Trennung von seiner Ehefrau nicht zurechtkam. Dass ihn die Polizei wegen des angedrohten Suizids in ein Bezirkskrankenhaus bringen wollte, habe er nicht verstehen können – und habe sich daher gewehrt.

Der Polizeibeamte der den Unfall im Juli 2020 aufgenommen hatte, sagte als Zeuge aus, dass er den Angeklagten verletzt auf dem Fahrersitz angetroffen habe. Bei der Unfallaufnahme, die wie der gesamte Einsatz von einer Bodycam aufgenommen wurde, habe man mit dem 42-Jährigen relativ gut reden können, sagte der Sachbearbeiter aus. Bei dem Einsatz der Polizei, nachdem diese von der Ehefrau des Angeklagten wegen seiner Suizidankündigung verständigt worden war, gab es mit ihm jedoch heftige Probleme, wie alle eingesetzten Polizeikräfte aussagten. Besonders hart traf es eine Polizeibeamtin, die im Bezirkskrankenhaus, wo sich der Angeklagte immer noch wehrte, mit dem Fuß gegen den Kopf getreten wurde. Sie wurde rückwärts gegen einen Gegenstand geschleudert . „Ich war eine Zeit lang völlig orientierungslos und habe vor Schmerzen geschrien“, sagte sie aus. Sie habe ein Hirnschädeltrauma erlitten, sowie eine Kiefer- und Ohrenprellung. Die Schmerzen hätten zwei Wochen angehalten. An dieser Stelle entschuldigte sich der Angeklagte. „Tut mir leid, was passiert ist.“

Überschuldet, aber berufstätig

Zu seine persönlichen Verhältnissen sagte der Angeklagte, dass er arbeite und 15 Euro Stundenlohn habe. Schulden hätte er im hohen sechsstelligen Bereich. Auch habe er noch zu der Zeit seiner Taten mindestens einen Kasten Bier in der Woche getrunken, „wenn nicht noch mehr“. Im Bundeszentralregister hat er nach Vortrag der Richterin neun Einträge quer durch das Strafgesetzbuch.

Der Staatsanwalt ging in seinen Plädoyer ausführlich auf die einzelnen Straftaten ein und stellte fest, dass das Handeln der Polizei rechtmäßig und verhältnismäßig war. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er überwiegend geständig war, aber auch einschlägig vorbestraft sei. Weiterhin hätte er eine hohe Rückfallgeschwindigkeit an den Tag gelegt. „Alles passierte in einem Jahr“, so der Anklagevertreter. Er beantrage eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung, den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. Auch habe der Angeklagte die Kosten zu tragen. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe deutlich unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, weil sein Mandant teilweise schuldunfähig gewesen wäre.

Das Gericht sprach im Urteil eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung aus. Auch die Richterin sah die Maßnahmen der Polizei als rechtmäßig und angemessen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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