Landkreis Haßberge Drogendeals über WhatsApp fliegen auf

Helmut Will
Der Messengerdienst wurde offenbar von den Brüdern genutzt, um Deals abzusprechen. Foto: picture alliance/dpa/Silas Stein

Zwei Brüder sollen einen florierenden Drogenhandel betrieben haben. Doch das Verfahren gestaltet sich schwierig. Der Prozess wird länger dauern als gedacht.

 
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Haßfurt - Wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittel haben sich zwei erwachsene Brüder aus einer Stadt im nördlichen Landkreis Haßberge vor Gericht verantworten müssen. Sie hatten gegen entsprechende Strafbefehle Einspruch eingelegt.

Der Staatsanwalt führte in der Anklageschrift aus, dass die Brüder in ihrer Wohnung und an anderen Orten ihres Wohnortes Rauschgifte verschiedener Arten besessen und verkauft hätten. Die Männer wollten sich zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern. Einer bestritt jedoch später eine Tatbeteiligung: „Da war ich auf Montage und nur mein Mitbewohner war da“, erklärte er. Wie das von der Polizei gefundene Marihuana oder Amphetamin in seine Wohnung gekommen sei, könne er sich nicht erklären.

Allerdings hatte die Handyauswertung und der Chatverlauf auf dem Handy einer mittlerweile verstorbenen Konsumentin ergeben, dass eindeutig per WhatsApp Absprachen getroffen wurden – mit dem Ziel, sich Betäubungsmittel zu besorgen. Diese Auswertung wollten die beiden Anwälte nicht gelten lassen, weil das Handy nicht per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt worden war und es somit nicht als Beweis herangezogen werden könne.

Allerdings sah die Richterin das anders und ließ es als Beweis zu. Fotos, die von der Polizei aus der, wie herausklang, „vermüllten Wohnung“ gefertigt waren, wurden mit dem ermittelnden Polizeibeamten der Kripo Schweinfurt in Augenschein genommen, um zu klären, wer wo in der Wohnung seinen Bereich hat. Der Kriminaloberkommissar erklärte, dass die Beschuldigten einer Vorladung zur Vernehmung nicht gefolgt waren. Alles schien etwas verwirrend, was die Zuordnung der Betäubungsmittel und der Rauschgiftutensilien betraf.

Den Vorschlag der Rechtsanwälte, das Verfahren gegen die Brüder unter einer Geldauflage einzustellen, folgte der Staatsanwalt nicht. Da sich die Angeklagten nicht äußerten, beide hatten noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister, wurde das Verfahren ausgesetzt und es werden bei der Folgeverhandlung weitere Zeugen vernommen. Helmut Will

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