Landkreis Haßberge Peta erstattet Strafanzeige gegen Hofbetreiber

Die Tierrechtsorganisation hat bei der Staatanwaltschaft Bamberg einen Landwirt aus den Haßbergen angezeigt. Das ist der Hintergrund.

Die Tierrechtsorganisation kritisiert unter anderem die Anbindehaltung der Kühe. Foto: Peta Deutschland

Peta hat bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Anzeige gegen einen Hofbesitzer aus dem Landkreis Haßberge wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erstattet. Das teilte die Tierrechtsorganisation in einer Pressemitteilung vom Donnerstag mit.

Nach der Werbung weiterlesen

Anfang Juni 2025 hat Peta demnach eine Whistleblower-Meldung zu einer tierquälerischen Rinderhaltung in einem Betrieb im Landkreis Haßberge erhalten. „Die Fotos zeigen an Ketten fixierte Kühe – teilweise liegt ihnen das blanke Metall um den Hals, andere sind mit Lederriemen angebunden. Kälber sind jeweils zu dritt in kleine, kotverschmierte Buchten gesperrt“, heißt es in dem Schreiben. Die Körper einiger Jungtiere seien zudem mit Fäkalien verschmiert.

Auch Rinder sind „fühlende Individuen“

„Wir rufen die Staatsanwaltschaft Bamberg dazu auf, die Leiden der Kühe ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei Peta. „Rinder dürfen nicht länger in Ställen festgekettet werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können. Wir fordern außerdem, dass Deutschland auf eine tierfreie Landwirtschaft umsteigt. So kann Milliarden von Tieren ein entbehrungsreiches Leben und der grausame Tod im Schlachthof erspart werden.“

Laut der hinweisgebenden Person halte der Betrieb seit Generationen Kühe in dauernder Anbindehaltung. Der Stall habe niedrige Decken und teils unverputzte Wände. „Zwar steht Einstreu zur Verfügung, aber mit den Hinterbeinen müssen die rund 20 Rinder augenscheinlich auf Kotgittern stehen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Das könne die Klauengesundheit der Tiere beeinträchtigen. Besonders verheerend seien die Haltungsbedingungen der Kälber: Die Jungtiere fristen demnach ihr Dasein auf kahlen Spaltenböden in Buchten, die den Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht zu entsprechen scheinen. Ihre Exkremente seien über den Boden verschmiert, in den Ecken bereits verkrustet.

Veterinäramt ist ebenfalls eingeschaltet

Auch die Kälber seien an Beinen und Bauch mit Fäkalien verschmiert, teilweise hätten sich bereits eingetrocknete Kotplatten an den Körpern der Tierkinder gebildet. Die Tierrechtsorganisation betont in der Pressemitteilung, dass insbesondere Kälber laut Tierschutz-Nutztierverordnung nicht übermäßig mit Fäkalien in Kontakt kommen dürfen. Ihr noch nicht vollständig ausgebildetes Immunsystem mache sie besonders anfällig für Krankheiten.

Peta erstattete laut Schreiben beim zuständigen Veterinäramt des Landkreises Haßberge Anzeige und habe dieses über die Haltungsbedingungen in dem Betrieb informiert. Die Behörde habe daraufhin mitgeteilt, dass der Fall in Bearbeitung sei. Ob zwischenzeitlich Maßnahmen durch das Veterinäramt veranlasst worden sind, sei der Organisation nicht bekannt.

Anbindehaltung erfüllt laut Peta Straftbestand der quälerischen Tiermisshandlung

„Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen“, so Peta weiter. Dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllt, werde von zahlreichen Juristen thematisiert.

Die Tiere werden demnach durch dieses sogenannte „erzwungene Nichtverhalten“ in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt. Ihr Wohlbefinden sei derart beeinträchtigt, dass erhebliche Leiden verursacht werden.