Es ist eine Meldung, die nur aus zwei Sätzen besteht: „Im Rahmen der Kontrolle eine chinesischen Prostituierten wurde bei der 63-jährigen Dame eine geringe Menge Amphetamin aufgefunden. Gegen die Frau wird Anzeige erstattet.“ Abgesetzt hat sie am Wochenende die Polizeiinspektion Kronach – und damit neben einem Drogenvergehen noch eine Ordnungswidrigkeit dokumentiert. Denn Prostitution ist in bayerischen Gemeinden mit weniger als 30 000 Einwohnern grundsätzlich untersagt. Im gesamten Landkreis dürfen also keine sexuellen Dienstleistungen angeboten werden.
Landkreis Kronach Erneuter Fall von illegaler Prostitution
Christian Kreuzer 16.07.2024 - 17:00 Uhr