Landkreis Kronach Inzidenz über 300: "Kik" und "Takko" öffnen trotzdem

red

Die Betreiber von "Kik" und "Takko" im Kreis Kronach haben trotz einer Inzidenz von mehr als 300 in dem Gebiet ihre Filialen geöffnet. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. 

 
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Am Samstagvormittag haben Beamte der Polizei zwei Geschäfte im Landkreis Kronach geschlossen und gegen deren Betreiber Anzeige erstattet.

Wie die Polizei berichtet, wurde am Vormittag bekannt, dass zwei Filialen der Textil-Discounter "Kik" und "Takko" geöffnet hatten. Da die Sieben-Tage-Inzidenz jedoch weit über 100 lag (Stand 3. April 2021 laut RKI bei 343,1), handelte es sich bei der Öffnung der Läden um einen Verstoß gegen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

Takko widerspricht

Die Verantwortlichen der Takko Fashion GmbH wollen das so nicht stehen lassen: Man befinde sich nach "intensiver juristischer Vorab-Prüfung" mit diesen Öffnungen exakt im rechtlichen Rahmen, teilt eine Sprecherin des Unternehmens am Ostermontag mit. "Wir haben gemäß dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März für Schuhgeschäfte am Samstag unserer Filialen in Bayern geöffnet - mit einem umfassenden Hygienekonzept, das Mitarbeiter und Kunden verlässlich schützt." Da das Versorgungsinteresse bei Schuhen und Textilwaren gleich gelagert ist, ließen sich die rechtlich verbindlichen Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes direkt auf den Textileinzelhandel übertragen – daher liege kein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz vor. Auf polizeilichen Verweis habe man einige Filialen wieder schließen müssen, heißt es weiter von Takko. Man betont: "Wir halten uns strikt an die jeweiligen Öffnungsmodalitäten der Länder und Kreise mit strengen Hygienemaßnahmen und Frequenzbeschränkungen sowie die aktuelle Rechtsprechung." 

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