Vor Streik am Montag Was Kronacher Eltern wissen müssen

Der Bahnsteig am Kronacher Bahnhof dürfte am Montag leer bleiben. Der Unterricht findet dennoch statt. Foto: Archiv / Christian Kreuzer

Am Montag werden keine Bahnen und auch nur sehr wenige Busse fahren. Eltern von Hunderten Kindern im Frankenwald müssen ihren Nachwuchs selbst zur Schule bringen, denn: Der Unterricht findet statt.

 
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Der gemeinsame Warnstreik von Verdi sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Montag wird beträchtliche Einschränkungen im Kronacher Schülerverkehr zur Folge haben. Darauf weist das Landratsamt Kronach hin. Deren Mobilitätszentrale erklärt, „dass sie keinerlei Einflussmöglichkeit auf diese Entscheidung der Gewerkschaften und damit auf das Ausmaß des bevorstehenden Streikes hat. Angesichts der zu erwartenden Dimension des Streiks bittet die Mobilitätszentrale um Verständnis, dass die drohenden Ausfälle nicht kompensiert werden können“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Nachdem auch der Nahverkehr der Bahn bestreikt werden soll, „sind alleine davon rund 500 Schülerinnen und Schüler betroffen“.

Auch viele Buslinien fallen aus

Beeinträchtigungen wird auch im Busverkehr geben. „Dabei werden allen voran Linien betroffen sein, die vom Unternehmen OVF bedient werden. Die Mobilitätszentrale hat auf Basis der ihr vorliegenden Informationen die betroffenen Linien zusammengefasst und die Fahrpläne auf der Homepage des Landkreises Kronach entsprechend angepasst.“ Unter https://www.landkreis-kronach.de/wirtschaft-und-verkehr/mobilitaet-oepnv/fahrplaene-bus-und-bahn/ kann dort eingesehen werden, welche einzelnen Fahrten auf den nachstehend aufgeführten Linien voraussichtlich bestreikt werden: Linie 1, Linie 2, Linie 3, Linie 400, Linie 8, Linie 9, Linie 11, Linie 31, Linie 32, Linie 41, Linie 81, Linie 91, Linie 93, Linie 94.

Unterricht findet trotzdem statt

Das bayerische Kultusministerium teilt auf Anfrage mit, dass am Montag trotz des Warnstreiks regulärer Unterricht stattfindet. Aber: „Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. In diesem Fall muss die Schule – ähnlich wie bei einer Krankmeldung – umgehend informiert werden; die Schülerin bzw. der Schüler gilt dann als entschuldigt.“

Zudem ist es den Schulen vorbehalten, „ unter Umständen im Einzelfall auch weitergehende Maßnahmen“ zu ergreifen – und beispielsweise Prüfungen zu verschieben oder teilweise in den Distanzunterricht auszuweichen.

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