Wer darf in welchem Alter an welchem Gewässer den Köder an der Angelrute auswerfen? Das ist, selbstverständlich, exakt geregelt. Bisher benötigten Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in Bayern einen Jugendfischereischein, um unter Aufsicht ihre ersten Angelversuche zu machen. Fortan genügt für Minderjährige ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Die Gesetzesänderung löst bei den Fischereivereinen im Landkreis Kronach vorerst verhaltene Freude aus. Wie wirkt sie sich aus Nachwuchsarbeit und Mitgliederwerbung aus? Ist sie gar Auslöser eines neuen Angelbooms im Frankenwald?