Die bayerische Landeskirche hat keine rechtliche Handhabe dagegen, dass der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen verurteilte evangelische Gemeindepfarrer aus einem kleinen Ort im Landkreis Kulmbach weiterhin im dortigen Pfarrhaus wohnt. Weil der Mann sich die Pfarrstelle mit seiner Ehefrau teile und auch dieser damit das Pfarrhaus als Dienstwohnung zugewiesen sei, müsse die Landeskirche derzeit hinnehmen, dass der verurteilte Mann weiterhin im Pfarrhaus wohne, sagte eine Kirchensprecherin.