Landkreis Lichtenfels Ein Fall von Geflügelpest

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Ein verendeter Storch bei Ebensfeld war mit Vogelgrippe infiziert. Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Bei Ebensfeld wird ein toter Storch aufgefunden. Eine Untersuchung ergibt: Er war mit dem Influenza-A-Virus infiziert. Was bedeutet das für Hühnerhalter?

 
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Vergangene Woche ist in Ebensfeld im Landkreis Lichtenfels ein verendeter Weißstorch aufgefunden worden. Zur Feststellung der Todesursache ließ das Landratsamt Lichtenfels das Tier am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchen. Hierbei wurde routinemäßig ebenfalls auf aviäre Influenzaviren untersucht. In der entnommenen Probe wurde am 24. März der AI-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), als nationales Referenzlabor, bestätigte am 25. März den Nachweis von Geflügelpest, genauer den hochpathogenem aviären Influenza-A-Virus (HPAIV) vom Subtyp H5N1, wie das Landratsamt Lichtenfels am Montag mitteilte.

Hohes Risiko

Die hochpathogene aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Seit Mitte Oktober 2021 gibt es auch in Deutschland wieder vermehrt Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln und in der Folge Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln, besonders im Norden Deutschlands. Aber auch in Süddeutschland sind immer häufiger Wildvögel von der Geflügelpest betroffen. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland daher als hoch ein.

Nach einer Risikobewertung durch den Landkreis Lichtenfels wird jedoch von der Einrichtung von Restriktionszonen und einer allgemeinen Aufstallungspflicht für Geflügel abgesehen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurde per Allgemeinverfügung bereits ab dem 10. Dezember 2021 verstärkte betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis Lichtenfels angeordnet.

Die Allgemeinverfügung gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels sowie im Amtsblatt Nr. 2021-47 des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht. Das Veterinäramt im Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass Geflügelhalter, die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort des Stalls, die Art der Nutzung und die Betriebsnummer bei der Behörde unter verpflichtend melden müssen.

Tote Tiere nicht berühren

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden, so das Landratsamt. Enger Kontakt zu kranken oder toten Tieren sollte aber vermieden, tote Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnern beispielsweise in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und dadurch, dass die Tiere völlig unerwartet sterben. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten. Wer mehrere tote Vögel am selben Ort tot auffindet, wird gebeten, sich beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 09571/182301 oder per E-Mail (veterinaerwesen@landkreis-lichtenfels) de zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.

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