Landkreis Lichtenfels Loipen wieder in Reichweite

Von
Gespurte Loipen im Coburger Land wie in Höhn sind nun auch für Lichtenfelser wieder in Reichweite. Foto: Frank Wunderatsch

Zeitgleich mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtshof kann im Landkreis Lichtenfels die 15-Kilometer-Regelung außer Kraft gesetzt werden. Der Inzidenzwert liegt seit einer Woche wieder unter 200. 

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Lichtenfels - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regelung am Dienstag im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt. Unabhängig davon hob der Landkreis Lichtenfels die Regelung zum 27. Januar auf. Der Inzidenzwert des Landkreises Lichtenfels (auf Grundlage der Werte des Robert-Koch-Instituts) liegt seit sieben Tagen in Folge unter 200, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Damit können Lichtenfelser etwa ins Coburger Land zum Langlaufen fahren. Die Stadt Lichtenfels hatte trotz der Schneefälle daraus verzichtet, die Loipen in Lahm zu spuren. Sie wollte keine Hotspots schaffen.

Seit 11. Januar 2 waren touristische Ausflüge – darunter auch Sport und Bewegung – nur im Umkreis von 15 Kilometern ab der jeweiligen Gemeindegrenze der einzelnen Kommunen erlaubt, weil der 7-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Lichtenfels über 200 lag. Da dieser Wert nun seit sieben Tagen in Folge unter 200 liegt, sind solche Ausflüge für die Bürgerinnen und -bürger des Landkreises Lichtenfels generell wieder möglich.

Landrat Christian Meißner appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Der gesunkene Inzidenzwert ist kein Grund, die Corona-Situation im Landkreis Lichtenfels auf die leichte Schulter zu nehmen. Bitte seien Sie vorsichtig! Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die Regelungen im Zusammenhang mit der Pandemie und beschränken Sie Ihre Kontakte auf das absolut notwendige Minimum.“ Der Inzidenzwert im Landkreis Lichtenfels liege immer noch im dreistelligen Bereich und sei damit nach wie vor zu hoch.

Autor

Bilder