Lichtenfels - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regelung am Dienstag im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt. Unabhängig davon hob der Landkreis Lichtenfels die Regelung zum 27. Januar auf. Der Inzidenzwert des Landkreises Lichtenfels (auf Grundlage der Werte des Robert-Koch-Instituts) liegt seit sieben Tagen in Folge unter 200, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Damit können Lichtenfelser etwa ins Coburger Land zum Langlaufen fahren. Die Stadt Lichtenfels hatte trotz der Schneefälle daraus verzichtet, die Loipen in Lahm zu spuren. Sie wollte keine Hotspots schaffen.