Bis 2023 konnte niemand zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister oder aber zum Landrat gewählt werden, der „am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat“, wie es im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz hieß. Nachdem aber das bayerische Kabinett das Aus für die Altersgrenze für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister beschlossen hat, begann in so manchen Amtszimmern das große Grübeln: Soll ich oder soll ich nicht nochmal? In den Haßbergen hatte sich Landrat Wilhelm Schneider (CSU), Jahrgang 1958, der mit dann 68 Lebensjahren in die Kommunalwahlen 2026 gehen würde, zu dieser Frage bislang bedeckt gehalten. Der Maroldsweisacher war 2014 erstmals zum Landrat im Landkreis Haßberge gewählt worden, nachdem sein Vorgänger Rudolf Handwerker (CSU) – mit damals 70 Jahren – nicht mehr angetreten war.