Transparente nicht an Metallstangen
Sie werde zwischen 17 und 20 Uhr im Bereich der Innenstadt gelten, heißt es in der Mitteilung. Eine Karte weist einen Geltungsbereich zwischen Heilig-Kreuz-Kirche, Anger, Itz und Reiterdenkmal im Hofgarten aus. Die Auflagen entsprächen denen einer angemeldeten Demonstration, heißt es weiter. Konkret werde demnach eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind, und Menschen, die glaubhaft nachweisen könnten, dass ihnen wegen einer Behinderung oder gesundheitlicher Gründe das Tragen einer Maske unzumutbar sei, seien demnach von der Regel ausgeschlossen. Zudem sind laut Mitteilung im genannten Bereich im Zentrum der Vestestadt Glasflaschen und Blechdosen, das Tragen von Schuhen mit Stahlkappen, das Mitführen von Tieren, Seile und Schnüre verboten. Zudem sei es demnach Demonstranten nicht erlaubt, Transparente an Metallstangen zu befestigen. Zugelassen seien höchstens Holzstäbe, die nicht länger als zwei Meter sind, heißt es.