Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD hat der Landtag das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz beschlossen. Es tritt am 1. August in Kraft und schränkt den seit 1. April bundesgesetzlich teillegalisierten Cannabiskonsum in Bayern ein. So wird das Rauchen von Joints auf Volksfesten, Biergärten, den Außenbereichen von Lokalen, dem Gelände des Landtags und auch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen verboten. Den Kommunen wird zudem erlaubt, eigene Cannabis-Verbotszonen auszuweisen, etwa auf öffentlichen Plätzen oder in Freizeitanlagen, Schwimmbädern und touristischen Hotspots. Außerdem werden Regeln für den legalen Cannabisanbau und ein Abwassermonitoring erlassen. Letzteres soll es ermöglichen, durch Abwasseruntersuchungen im öffentlichen Kanalnetz Konsumschwerpunkte auszumachen und dafür lokal wirksame Präventionskonzepte zu erarbeiten.