Wenn Abgeordnete vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ist das etwas Außergewöhnliches. Denn die Hürden dafür sind wegen der besonders schutzwürdigen Ausübung des freien Mandats nach dem „Ramelow-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVG) aus dem Jahr 2013 sehr hoch. Damals hatte der spätere thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) erfolgreich gegen seine Beobachtung geklagt. Grundvoraussetzung ist seither, dass ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft und diese Gefährdung der Demokratie schwerer wiegt als die verbrieften Abgeordnetenrechte.
Landtag Schwerer Verdacht gegen AfD-Abgeordnete
Von Jürgen Umlauft 02.06.2025 - 08:00 Uhr