Die Staatsregierung will den Kommunen in Bayern den Erlass von EU-kompatiblen Zweckentfremdungssatzungen für Wohnungen ermöglichen. Ziel ist es, touristische Kurzzeitvermietungen von regulärem Wohnraum zu verhindern. „Kurzzeitvermietungen von Anbietern wie Airbnb verschärfen die Situation auf dem Wohnungsmarkt“, erklärte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) im Landtag. Dies gelte sowohl für Städte wie für ländliche Tourismusregionen. Die Satzungen böten betroffenen Kommunen die Möglichkeit, die zweckwidrige Nutzung von Wohnraum zu erfassen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine Pflicht zum Erlass der Satzungen bestehe jedoch nicht.