Die bayerischen Landwirte müssen sich mit der 2028 beginnenden neuen EU-Förderperiode im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Veränderungen einstellen. Demnach wird wohl die flächenbezogene Direktzahlung an die Landwirte, die aktuell im Durchschnitt rund die Hälfte der Einkünfte eines Betriebes ausmacht, zugunsten einer höheren Entlohnung für gesellschaftliche Leistungen im Bereich Umwelt und Landschaftspflege allmählich zurückgefahren. Das wurde bei einer Expertenanhörung im Agrarausschuss des Landtags deutlich. Um die möglichen Einnahmeausfälle für Familienbetriebe auszugleichen, plädierten mehrere Fachleute für die Einführung einer „Grundprämie“. Übereinstimmend sprachen sich die Experten zudem für einen Abbau von Bürokratie und gängelnden Vorschriften aus.